PFARRGEMEINDERAT - Pfarrei Moosbach

Pfarrei
Moosbach
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Pfarrgemeinderat der Pfarrei Moosbach
mit Expositur Etzgersrieth und Filiale Tröbes

Unser Pfarrgemeinderat wurde am 20.03.2022 gewählt für die Wahlperiode 2022 bis 2026.
Es ein Gesamtpfarrgemeinderat mit der Expositur Etzgersrieth und der Filialgemeinde Tröbes.

Aktuelle Zusammensetzung:
Vorstandschaft: Udo Klösel, Pfarrer, Vorstand
Elisabeth Völkl, Sprecherin
Christine Ring, Stellvertretender Sprecher
Katja Süß, Schriftführerin
Stephan Völkl, stellv. Schriftführerin
Sachausschüsse: Liturgie:  Bernhard Rom
Pfr. Udo Klösel, Diakon Herbert Sturm, Elisabeth Völkl, Franz Sturm, Christine Ring,
Ansprechpartner Erwachsenenbildung: Roswitha Meißner
Feste & Feiern:  Jonas Rom, Stephan Völkl, Julian Wurdack
Jugend:  Jonas Rom, Stephan Völkl, Josua Forster, Lena Kellermann, Philipp Zielbauer
Senioren, Sozialea und Caritatives: Angelika Hierold, Hermann Ach

Satzung - Ziele und Aufgaben des Pfarrgemeinderates:
Der Pfarrgemeinderat ist das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr.26) zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Gemeinde... der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat der Gemeinde.
Er dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Seine grundlegende Aufgabe ist es, zusammen mit dem Pfarrer in allen Bereichen der Pfarrgemeinde beratend und beschließend mitzuwirken und mit dem Pfarrer Sorge zu tragen für die Einheit der Pfarrgemeinde, mit dem Bischof und mit der Weltkirche.
Als Pastoralrat hart den Pfarrer in seinen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Als Organ des Laienapostolats wird er, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Gemeinde, in eigener Verantwortung tätig.
Der Pfarrgemeinderat hat folgende Aufgaben:

den Pfarrer und die pastoralen Mitarbeiter/innen zu unterstützen sowie all die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zusammen mit ihnen zu beraten, gemeinsam mit ihnen Maßnahmen zu beschließen und für deren Durchführung Sorge zu tragen;
das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu wecken und die Mitarbeit zu aktivieren;
Gemeindemitglieder für Dienste der Glaubensunterweisung zu gewinnen und für ihre Befähigung zu sorgen;
den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich zu fördern und mit der örtlichen verbandlichen Caritas zusammenzuarbeiten;
die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in der Gemeindearbeit gerecht zu werden und Möglichkeiten seelsorglicher und diakonischer Hilfen zu suchen;
gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Entwicklungen und Probleme zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen und durchzuführen;
die Bildungsarbeit in der Pfarrgemeinde zu koordinieren und eventuell durchzuführen;
Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten;
die Verantwortung der Gemeinde für Mission, Entwicklung und Frieden zu wecken und zu fördern;
die ökumenische Zusammenarbeit in pastoralen und diakonischen Bereichen zu suchen und auszubauen;
katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen in der Gemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abzustimmen;
Kontakte zu denen, die dem Gemeindeleben fern stehen, zu suchen;
die Gemeinde regelmäßig durch schriftliche und mündliche Informationen über die Arbeit in der Pfarrei und ihre Probleme zu unterrichten;
das Gemeinschaftsbewusstsein zu stärken, gemeinsame Aufgaben und Aktionen durchführen und gegebenenfalls notwendige Einrichtungen zu schaffen, falls kein geeigneter Träger vorhanden ist;
die Pfarrgemeinde im Dekanatsrat des Dekanats und in bestehenden Pfarrverbänden zu vertreten;
Mitglieder für den Wahlausschuss zur Wahl der Kirchenverwaltung zu wählen;
den Bischof bzw. das Bischöfliche Ordinariat bei gegebenen Anlässen (z. B. Seelsorgsbesuche, Neubesetzung) über die örtliche Situation und besonderen Bedürfnisse der Gemeinde zu unterrichten;
an der Aufstellung von pastoralen Richtlinien mitzuwirken;
für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben in Anlehnung an den Pastoralplan der Diözese eine Rangordnung aufzustellen.
Außerdem:
Der Pfarrgemeinderat ist rechtzeitig zu informieren über Neugründungen und Auflösungen von katholischen Gruppen und Organisationen.
Der Pfarrgemeinderat ist zu hören, bei Änderungen der Pfarrorganisation und Pfarreigrenzen, bei Berufung von Kommunionhelfern und Lektoren sowie bei Planung einer Volksmission.
Zur Unterstützung des Seelsorgers wirkt der Pfarrgemeinderat unter anderem mit bei der Durchführung einer Volksmission oder besonderen geistlichen Tagen, bei der Gestaltung von Gottesdiensten, bei der Öffentlichkeitsarbeit in der Gemeinde (z. B. Pfarrbrief, Pfarrbücherei, Schaukasten, Schriftenstand) und bei der Erstellung von Visitationsberichten.
Eine Zustimmung des Pfarrgemeinderates soll eingeholt werden bei der Erstellung eines Planes für pastorale Schwerpunkte, bei wichtigen Fragen, die das Leben der Gemeinde betreffen, z. B. Gestaltung kirchlicher Festtage und besonderer gottesdienstlicher Feiern, sowie Prozessionen und Bittagen, Festlegung der Gottesdienstzeiten, Herausgabe eines Pfarrbriefes. Ist eine Zustimmung trotz gegenseitigen Bemühens nicht zu erreichen, so hat der jeweilige Entscheidungsträger seine abweichende Entscheidung gegenüber dem Pfarrgemeinderat zu begründen.
Schulstraße 2
92709 Moosbach/Opf.
Telefon: 09656/200
Telefax: 09656/914881
E-Mail: st-peterundpaul.moosbach@bistum-regensburg.de
Internet: www.pfarrei-moosbach.de
Moosbach mit Tröbes und Etzgersrieth
Katholische Pfarrgemeinde
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